Münchner Zeitschrift für Philosophie
WIDERSPRUCH










 

Behrens, Roger: Giorgio Agamben: Ausnahmezustand. Homo sacer Teil II. Band 1

Giorgio Agamben, Ausnahmezustand. Homo sacer Teil II. Band 1, aus dem Italienischen von Ulrich Müller-Schöll, Suhrkamp: Frankfurt am Main 2004, 113 S., 9,00 Euro

Im Zuge der Debatten um Ideologiekritik versus Systemtheorie formulierte Jürgen Habermas seinen Einwand gegen die kritische Theorie, sie befände sich mit der Diagnose des universellen Verblendungszusammenhangs einer total verwalteten Welt in einer Aporie, die nicht normativ begründbar oder lösbar sei. Habermas konnte dies als Selbstwiderspruch monieren, ohne zu erkennen, dass die kritische Theorie gerade im Bewusstsein dieses Widerspruchs (und nicht etwa sozialfunktionalistisch-normativ) operiert, weil er das Kernstück einer radikalen Analyse der Gesellschaft bereits annulliert hatte: Den Materialismus einer dialektischen Kritik der politischen Ökonomie. In der kritischen Theorie namentlich Adornos, Horkheimers und Marcuses ist diese Dialektik als widersprüchliches Bewusstsein der Individuen in einer antagonistischen Gesellschaft entschlüsselt worden: als kritische Theorie des Subjekts. Die Diagnose vom Verblendungszusammenhang meinte keinen statischen Zustand der Außenwelt, sondern eine Selbstbewegung des Subjekts inmitten einer dynamischen Struktur. – Der Strukturalismus hat diese Dynamik aus der Struktur wieder abgezogen, der Poststrukturalismus hat diese Struktur schließlich entsubjektiviert und als rhizomatisches Geflecht von Normierungsdiskursen, von Kraftlinien mechanistisch erklärt. Gerade die antidialektische Machttheorie Michel Foucaults blieb beim, wie Foucault selber sagte, »fröhlichen Positivismus« hängen, konnte bloß noch produktive Machtbeziehungen konstatieren, ohne die grausame Gewalt der Herrschaft in Frage zu stellen: Hatte die kritische Theorie die Welt interpretiert, um sie zu verändern, so fällt der Positivismus der Machtdiskurse noch vor die Interpretation zurück, wenn er einzig festzustellen vermag, dass es so ist, wie es ist. Nun erscheint diese Welterklärung wirklich so, wie Habermas es der kritischen Theorie anlastete, nämlich als aporetische, statische Konstruktion eines Außen, aus dem jede Dynamik subjektiver Beziehungen eskamotiert wurde: die Welt als Ausnahmezustand, als totaler Raum, in dem der Mensch politisch seiner Rechte entkleidet wird, bis das »nackte Leben« übrig bleibt, rechtlos der Politik ausgeliefert.

Die Welt des Ausnahmezustands, wie sie der italienische Philosoph Giorgio Agamben beschreibt, erscheint derart – wie er es bereits in ›Homo sacer‹ entfaltete, als ein einziges Lagersystem. In dieser Welt aus Lagern, die ihr Modell in Auschwitz wie in Guantánamo Bay finden, bedeutet der Status des ›homo sacer‹ eben das nackte Leben, das straffrei getötet werden darf. Agambens These: es gibt keine Form politischer Souveränität, die dieses nackte Leben nicht produzieren würde. Der Ausnahmezustand ist keine Diktatur oder ihr nicht spezifisch; hatte Hitler 1933 Ausnahmezustand, der bis 1945 nie beendet wurde, verhängt, so steht für Agamben die ganze Moderne des Nationalstaats unter dem Vorzeichen des Ausnahmezustands, auch die Demokratie. Damit entwickelt er allerdings keine Demokratiekritik, eben keine politische Kritik des Staates, sondern versucht eine Art Metaphysik des Totalitarismus zu begründen, wonach der Staat im Sinne Carl Schmitts bloßer Selbstzweck bleibt – und nach Agamben auch bleiben muss, weil das Verhältnis des Menschen zum Staat oder Souverän zugleich das einzige Verhältnis ist, aus dem heraus überhaupt der Mensch begründet werden kann. Die Logik des ›homo sacer‹ lässt also nichts anderes zu als den Ausnahmezustand, und die Logik des Ausnahmezustands lässt nichts anderes zu als den ›homo sacer‹. Für die emanzipatorisch-utopische Dimension der Theorie ist das buchstäblich fatal: Es gibt weder Emanzipation, noch Utopie. Dieser Fatalismus speist sich politisch aus der Machttheorie Foucaults. Bei Agamben wird sie gewissermaßen zum Existenzialismus ohne Existenz; der Mensch selbst wird zum »rechtlichen Status«, die Welt zu einem einzigen Lager und der Ausnahmezustand »erweist sich … in der Politik der Gegenwart immer mehr als das herrschende Paradigma des Regierens« (S. 9). Das Lager, so Agambens These, sei »der neue biopolitische nómos des Planeten«. Die westlichen Republiken seien »nicht mehr parlamentarisch, sondern gouvernemental«. Ausnahmezustand ist eine Stillstellung des Rechts, hat seinen Ursprung im iustitium des römischen Rechts, womit der Senat auf einen tumultus antwortet: gegen Unruhen und die Gefährdung der Republik. Über das Guantánamo-Gefängnis und die Behandlung der dort Inhaftierten heißt es: »Vergleichbar ist dies allenfalls mit dem rechtlichen Status der Juden in den Nazi-Lagern, die mit der Staatsbürgerschaft jede rechtliche Identität verloren, aber wenigstens die jüdische noch behielten.« (S. 10; meine Hervorheb.) Dieser rechtliche Status heißt Aufhebung des Rechts, nicht der Vollzug. – Spätestens hier, wo Agambens politische Metaphysik versucht exemplarisch zu werden, zeigt sich die schwere Problematik seines Ansatzes. Agamben macht es seinen Kritikern leicht, ihm in diesem Punkt Naivität und Reaktion gleichermaßen vorzuwerfen, angesichts des doch gravierenden Umstands, dass a) die Juden im Nationalsozialismus wegen der völkischen Rassengesetze, die gerade für sie galten, also wegen des im Staatsbürgerrecht verankerten Antisemitismus, überhaupt zu Juden gemacht wurden, dass b) die systematische Massenvernichtung der Juden trotz des von Hitler 1933 verhängten Ausnahmezustands kein Ausnahmezustand war, sondern expliziter Rechtsvollzug, dass c) bei allen reaktionären Motiven der Bushregierung ein der bürgerlichen Öffentlichkeit nicht zugängliches Gefängnis doch wohl andere geschichtliche Konsequenzen nach sich zieht als ein fabrikmäßiger Genozid von Millionen. Darüber hinaus bleibt fragwürdig, ob mit solcher Metaphysik des Totalitarismus etwa dem heutigen System von Flüchtlingslagern und Asylrechtspraxis beizukommen ist.

Man findet also die Stärke der Abhandlung nicht in ihrer praktischen Intention, auch wenn Agamben nach präzisen Exkursen zur Geschichte des Begriffs der Ausnahme und der Not zum Schluss zu einem Theoretiker zurückkehrt, der sozusagen zwischen Foucault und Arendt im Zentrum des Essays steht: Walter Benjamin. Am Ende steht jetzt die Benjaminsche Forderung nach »reiner«, nämlich revolutionärer Gewalt, die den Ausnahmezustand dort zu überwinden trachtet, wo das Band zwischen Leben und Politik zerschlagen wird und der Mensch das Recht nicht einlöst, sondern negiert und aufhebt zum »reinen« Recht. Bei Agamben hat das allerdings einen ontologischen Beiklang, wenn es schließlich heißt: »Einem Wort, das nicht verpflichtet, nicht befiehlt noch etwas verbietet, sondern nur sich selbst spricht, entspräche ein Handeln als reines Mittel, das, ohne Bezug auf ein Ziel, nur sich selbst zeigt.« (S. 104) Agamben ist auf Benjamin durch dessen – wie Agamben es nennt – Geheimdebatte mit Carl Schmitt gekommen. Mögliche Korrespondenzen zwischen Benjamin und Schmitt, vor allem in Hinblick auf das Trauerspielbuch und die Thesen über den Begriff der Geschichte, werden hier zum Kern der Argumentation Agambens. Den Briefwechsel zwischen Benjamin und Schmitt, den Agamben hier beharrlich unterstellt, hat es allerdings nie gegeben; vielmehr schrieb Benjamin einen Brief an Schmitt, der unbeantwortet blieb. Agamben suggeriert hier eine freundschaftliche Nähe zwischen Benjamin und Schmitt, über die gleichsam die politischen Differenzen zwischen links und rechts nivelliert werden. Ein fragwürdiges Unterfangen, dem kritische Theorie mit Benjamin selbst widersprechen kann –.Benjamin hatte in der achten seiner geschichtsphilosophischen Thesen konstatiert, dass »der ›Ausnahmezustand‹, in dem wir leben, die Regel ist. Wir müssen zu einem Begriff der Geschichte kommen, der dem entspricht. Dann wird uns als unsere Aufgabe die Herbeiführung des wirklichen Ausnahmezustands vor Augen stehen; und dadurch wird unsere Position im Kampf gegen den Faschismus sich verbessern.« (Benjamin, GS Bd. I·2, S. 697; zit. S. 69 f.) Agamben nimmt in der Mitte des Buches sein engagiertes Ende vorweg: An die Stelle des Ausnahmezustands »treten jetzt Bürgerkrieg und revolutionäre Gewalt, also menschliches Handeln, das jede Beziehung zum Recht abgelegt hat.« (S. 71) Soll das nicht nur einem metaphysischen Konzept menschlicher Praxis entsprechen, sondern Kritik sein, die – nach Marx – zur realen Gewalt wird, muss heute allerdings die kritische Theorie über das Recht noch weit hinausgehen. Zum reinen Recht gehört auch die menschliche Würde, wie man mit Bloch hier ergänzen müsste. Nach Agambens Logik wäre allerdings die ›Regel, in der wir leben, der Ausnahmezustand‹, wobei die Regel hier ein regulatives Instrument des Staates wäre und der Staat bloßer Selbstzweck. Bei Benjamin geht es aber nicht um den Staat, sondern um die Politik, die sich in die Regel, das heißt in das Alltagsleben einschreibt. Und das ist, wie es im Kunstwerk-Aufsatz ausgeführt wird, übersetzbar als das Problem der Ästhetisierung der Politik. Sie ist fundiert im Bestreben des kapitalistischen Staates, die Eigentumsrechte aufrecht zu erhalten. Diese ökonomische Fundierung des Ausnahmezustands bleibt bei Agamben ausgespart.

Roger Behrens


hinzugefügt: January 30th 2005
Autor: Behrens, Roger
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Sprache: deu
Typ: Rezension
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